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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Recruiting-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen HireDACH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Personalvermittlungs- und HR-Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Personalvermittlung

Der Auftragnehmer vermittelt dem Auftraggeber geeignete Kandidaten für offene Positionen. Die Vermittlung erfolgt auf Basis eines Anforderungsprofils, das vom Auftraggeber erstellt und vom Auftragnehmer bestätigt wird.

2.2 HR-Dienstleistungen

Zusätzlich zur Personalvermittlung kann der Auftragnehmer folgende Dienstleistungen erbringen:

  • HR-Administration und Dokumentenmanagement
  • Onboarding- und Offboarding-Support
  • Employer Branding und Stellenanzeigen
  • HR-Beratung und Prozessoptimierung

2.3 30-Tage-Garantie

Der Auftragnehmer garantiert die Präsentation qualifizierter Kandidaten innerhalb von 30 Tagen nach Auftragserteilung. Sollte innerhalb dieser Frist kein geeigneter Kandidat präsentiert werden können, entfällt die Servicepauschale.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Vergütungsmodelle

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Paket:

  • Starter: Einmalige Servicepauschale bei erfolgreicher Vermittlung
  • Growth: Monatliche Pauschale plus erfolgsabhängige Komponente
  • Enterprise: Individuelle Vereinbarung

3.2 Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Rechnung nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags durch den vermittelten Kandidaten gestellt.

3.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

4. Nachbesetzungsgarantie

Verlässt ein vermittelter Kandidat das Unternehmen des Auftraggebers innerhalb der Probezeit (maximal 6 Monate), führt der Auftragnehmer kostenfrei eine Nachbesetzung durch. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung vom Auftraggeber ausgeht oder auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Anforderungsprofil zu machen
  • Dem Auftragnehmer zeitnah Feedback zu präsentierten Kandidaten zu geben
  • Kandidaten nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers direkt zu kontaktieren
  • Den Auftragnehmer unverzüglich über eine erfolgte Einstellung zu informieren
  • Keine vermittelten Kandidaten für andere als die vereinbarten Positionen einzusetzen

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

7. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.

8. Haftung

8.1 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

8.2 Keine Garantie für Einstellung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass ein präsentierter Kandidat tatsächlich eingestellt wird oder die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt. Die Entscheidung über die Einstellung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Vertragslaufzeit

Einzelaufträge enden mit erfolgreicher Vermittlung oder nach 90 Tagen ohne Ergebnis. Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

9.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Stand: Januar 2026

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